Hunderte klagen gegen Verbot von Zivilklauseln an Hochschulen und gegen Bundeswehr im Klassenzimmer. Rund 200 Kläger*innen, allen voran die DFG-VK Bayern und die GEW Bayern, reichten am 5. Februar 2025 mithilfe von Rechtsanwältin Adelheid Rupp eine Popularklage gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.
DFG-VK Bayern: Einreichung der Popularklage gegen das „Bayerische Bundeswehrgesetz“ – DFG-VK Bayern
Video – Pressekonferenz https://youtu.be/obqE8iISkN4
Pressemeldungen:
- https://multipolar-magazin.de/meldungen/0169
- https://www.br.de/radio/br24/import/audiovideo/mme-buendnis-reicht-popularklage-gegen-bundeswehr-foerderungs-gesetz-ein-100.html
- https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-popularklage-bundeswehr-gesetz-verfassungsgerichtshof-li.3196712
- Folgender DPA-Bericht wurde in vielen Medien veröffentlicht: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/baden-wuerttemberg/verfassung–popularklage-gegen-bayerisches-bundeswehrgesetz-35441858.html https://www.zeit.de/news/2025-02/05/popularklage-gegen-bayerisches-bundeswehrgesetz
+++
GEW Bayern Hunderte klagen gegen Verbot von Zivilklauseln an Hochschulen und gegen Bundeswehr im Klassenzimmer | GEW – Bayern
Am Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde heute im Namen von 200 Kläger*innen Popularklage gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ eingereicht. Die Klagenden sehen die Wissenschaftsfreiheit und das Friedensgebot in Gefahr. Das Bündnis aus Jurist*innen, Wissenschaftler*innen, Kirchen und Verbänden spricht sich gegen eine weitere Militarisierung von Schulen und Universitäten aus.
Im Vorfeld der Bundestagswahlen berichtet das Nachrichtenportal Bloomberg am 1.02.2025 über Forderungen der deutschen Rüstungsunternehmen Hensoldt und Rheinmetall, die an vielen deutschen Universitäten verankerten „Zivilklauseln“ abzuschaffen. Bloomberg stellt fest, dass der mögliche nächste Bundeskanzler Merz (CDU) schon jetzt erklärt hat, freiwillige Verpflichtungen von Universitäten, nur für friedliche Zwecke zu forschen, abschaffen zu wollen.
Dazu Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern:
„In Bayern sind Zivilklauseln bereits seit der Einführung des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr im August letzten Jahres verboten. Die Bildungsgewerkschaft GEW in Bayern hat gegenüber dem Gesetzgeber in einer ausführlichen Stellungnahme Argumente gegen dieses Verbot dargelegt, die jedoch keine Berücksichtigung im Gesetzgebungsprozess gefunden haben. Auch die von der GEW Bayern und der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Bayern gesammelten mehr als 1.500 Unterschriften für eine Petition an den Bayerischen Landtag haben keine Änderungen am Vorhaben des Verbots von Zivilklauseln erwirken können. Deswegen klagen wir jetzt.“
Diese Kritik der GEW Bayern an dem Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit wurde u. a. auch vom Bayerischen Studierendenrat geteilt. Dieser beschwerte sich ebenfalls darüber, überhaupt nicht in den Gesetzgebungsprozess eingebunden worden zu sein, und charakterisierte das Gesetz als „gravierenden Einschnitt in die Freiheit der Forschung“, welches auch zu Missbrauch einlade. Mittlerweile mehren sich die Stimmen, die in dem neuen Gesetz einen Eingriff in die Grundrechte sehen. In einem Artikel, welcher am 29. Januar in Kooperation mit dem „Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law“ beim Verfassungsblog erschien, werden grundsätzliche Zweifel an dem bayerischen Gesetz ausgeführt (vgl. www.verfassungsblog.de/bayern-bundeswehr-hochschule). Im neuen Studienheft 14 „Umkämpfte Wissenschaftsfreiheit“ des „Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ (BdWi), welches u. a. zusammen mit dem „Freien Zusammenschluss von Student*innenschaften“ (fzs) herausgegeben wurde, widmet sich ein eigener Artikel den laufenden Angriffen auf die Zivilklausel.
Die nächste Ausgabe des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports, die am 21. Mai in Berlin vorgestellt wird, wird sich ebenfalls mit dem bayerischen Gesetz auseinandersetzen.
Grund dafür ist nicht nur der Eingriff in die Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit, sondern auch der Zugriff der Jugendoffizier*innen der Bundeswehr auf Schulen, der im Gesetz nun zwingend vorgegeben wird. Bisher konnten Schulen bzw. Lehrkräfte selbst entscheiden, ob sie die Bundeswehr in ihre Klassenzimmer einladen oder nicht.
Aktuell ist mehr als jede zehnte Person bei der Rekrutierung minderjährig. Zudem wurde 2024 mit 2.203 rekrutierten Minderjährigen ein trauriger Höchststand erreicht. Die Kläger*innen befürchten, dass durch den De-facto-Werbeeinsatz der Uniformierten im Unterricht der jährlich steigende Anteil minderjähriger Soldat*innen noch weiter zunehmen wird. Minderjährige sind in der Bundeswehr teilweise schweren Kinderrechtsverletzungen ausgesetzt, z. B. sexueller Gewalt, erniedrigender Behandlung, körperlichen und seelischen Schäden u. v. m. Deutschland missachtet damit die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und die mehrmaligen Ermahnungen der UN gegenüber der Bundesregierung. Das bayerische Bundeswehrförderungsgesetz manifestiert diesen untragbaren Zustand.
Mit der heute von über 200 Klägerinnen und Klägern eingereichten Popularklage liegt es nun am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, die Kritiker*innen anzuhören und ihre Argumente und Einwände zu prüfen.
Die Klagenden gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ wollen eine verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes anstoßen, da ihre Argumente gegen das Gesetz im Gesetzgebungsverfahren kein Gehör fanden und die Forderungen nach Militarisierung von Bildung, Schulen und Universitäten auch außerhalb Bayerns immer mehr aufgegriffen werden.
Zu den Kläger*innen zählen unter anderem der Mitherausgeber des jährlichen „Grundrechte-Report zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ Dr. Rolf Gössner, der Friedensforscher und Professor für internationale und intergesellschaftliche Beziehungen und Außenpolitik Dr. Werner Ruf, der Hochschulprofessor Dr. Klaus Weber und der Professor i. R. Dr. Gerhard Steeger.
Pressekonferenz zur Einreichung der Popularklage
Am Vormittag fand in der bayerischen Landeshauptstadt eine Pressekonferenz von GEW Bayern und DFG-VK Bayern statt. Maria Feckl von der DFG-VK Bayern moderierte sie. Die Projektleiterin der internationalen Friedenskonferenz erteilte nach der Eröffnung der Landesvorsitzenden der GEW Bayern das Wort.
Martina Borgendale erläuterte, warum die GEW Bayern als Bildungsgewerkschaft die Popularklage initiiert hat. Das Gesetz stelle einen populistischen Akt der Staatsregierung dar, der die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte an den Schulen sowie die Wissenschaftsfreiheit an den Universitäten im bedenklichen Maße einschränkt. Martina Borgendale führte aus:
„Wir meinen, dass sich die Bundeswehr mit den persönlichen Besuchen unter dem Vorwand gesellschaftspolitischer Information versucht als attraktiver Arbeitgeber darzustellen. So werden Schulen zu Rekrutierungsorten durch die Hintertür. Und das selbst bei minderjährigen Schüler*innen!“
Für die DFG-VK bedankte sich Julian Mühlfellner
„bei allen Mitkläger*innen und Unterstützer*innen der Klage, die mit ihren inhaltlichen und finanziellen Beiträgen und Spenden diese wichtige Klage ermöglichen. Auch unseren Freundinnen und Freunden bei der GEW danken wir herzlich für die einwandfreie Zusammenarbeit und für das ermutigende Beispiel einer Gewerkschaft, die nicht den Kopf einzieht, wenn es darum geht, der Kriegslogik die Stirn zu bieten.“
Der Vertreter der DFG-VK, Julian Mühlfellner, führte weiter aus:
„Wir glauben, dass Forschung und Lehre zur Beseitigung aller Kriegsursachen einen wichtigen Beitrag leisten können und leisten müssen. Tatsächlich gab es in Deutschland in Reaktion auf das Dritte Reich, den Holocaust und den Zweiten Weltkrieg eine starke Tradition der kritischen Friedensforschung.“
Mit Blick auf die aktuelle Situation stellte er für die DFG-VK Bayern fest:
„Leider erscheint die Tradition der kritischen Friedensforschung eher rückläufig; stattdessen beobachten wir eine funktionale Hinwendung der Friedensforschung zur Politikberatung, die den vorherrschenden Militarismus, also die Kriegslogik, nicht grundsätzlich infrage stellt. Gleichzeitig ist es kein Geheimnis, dass deutsche und vor allem auch bayerische Schulen und Hochschulen ohnehin mit der Rüstungsindustrie und der Bundeswehr zusammenarbeiten.
Das ist also der Status Quo, den die bayerische Staatsregierung jetzt durch Zwangsmaßnahmen weiter verschlechtert.“
Die langjährige ehemalige Landtagsabgeordnete und Anwältin der Popularklage gegen das Bayerische Bundeswehrförderungsgesetz Adelheid Rupp wies auf die sozialdemokratische Handschrift Wilhelm Högners in der Bayerischen Verfassung und der Friedensklausel in der Präambel der Verfassung hin. Die Bayerische Verfassung bietet eine Besonderheit durch die Möglichkeit einer Popularklage.
Rechtsanwältin Adelheid Rupp erklärte:
„Insgesamt 200 Klägerinnen und Kläger, darunter 17 Verbände und 185 Einzelpersonen gehen gemeinsam gegen das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vor, da wir der Ansicht sind, dass dieses verfassungswidrig ist. Die Antragsberechtigung der Bildungsgewerkschaft GEW ergibt sich aus dem Umstand, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in besonderem Maße von dem neuen Gesetz betroffen sind.“
Auch der Schauspieler und Musiker Michael Fitz gehört zu den 200 Mitkläger*innen. Er erklärte, dass er nicht viel Erfahrung mit dieser Art von Pressekonferenzen habe und erläuterte anhand eines Beitrags der Bundeszentrale für politische Bildung über die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik aus dem Jahr 1955 und dem damaligen breiten zivilgesellschaftlichen Widerstand dagegen, welche große Bedeutung der Schulterschluss von Persönlichkeiten aus Kultur und Politik, Kirchen- und Gewerkschaftsvertreter*innen zur Schaffung der Friedensbewegung unter dem Motto „Frieden schaffen ohne Waffen“ hatte.
Michael Fitz ergänzte:
„Deutsche Waffen sind Spitzenerzeugnisse, weil ‚made in Germany‘ und sie töten gerade oder haben getötet z. B. in Palästina, Afghanistan, Somalia, Serbien, Kosovo, Ukraine, Jemen und überall sonst auf der Welt, wohin sie geliefert wurden und werden. Immerhin ist Deutschland, ohne dass das groß publik geworden wäre, inzwischen der fünftgrößte Waffenexporteur der Welt. Und ganz nebenbei: Dass am Hindukusch oder im Südchinesischen Meer oder am Horn von Afrika unsere freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigt werden muss, mag glauben, wer will. Ich tue es nicht.
In dieser Gemengelage möchte man jetzt mit dem neuen Bundeswehrgesetz dem Militär Zugang zu Bildungseinrichtungen wie Schulen und Hochschulen verschaffen. Wozu? Um z. B. den jungen Menschen dort den ideologischen Unterbau für Bundeswehr und NATO und deren Alternativlosigkeit näherzubringen?“
Michael Fitz begründete seine Unterstützung der Popularklage:
„‚Von deutschem Boden soll nie wieder Krieg ausgehen‘, hat nicht nur Willy Brandt gesagt. Wenn dem so sein soll, braucht es weder Jugendoffiziere noch Karriereberater der Bundeswehr an unseren Schulen und es braucht auch keinen Zugriff des Militärs oder der NATO auf zivile Forschung und Lehre an unseren Universitäten und damit keinen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte von Lernenden, Lehrenden und Forschenden. Deshalb unterstütze ich die Popularklage.“
Tobias Pflüger von der Informationsstelle Militarisierung (IMI) in Tübingen und ehemaliger MdB sowie von 2007 bis 2021 Mitglied des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags erzählte, dass er als Friedensforscher kaum noch in Schulen eingeladen werde, denn das „macht jetzt die Bundeswehr“, wie er oftmals zu hören bekommt. Aus Sicht der politischen Bildung sei das eine Katastrophe, so Pflüger. Denn weiterhin gilt, wie es auch die GEW-Vorsitzende formuliert hat: Kontroverse Themen müssen auch kontrovers diskutiert werden. Seine Motivation, gegen das bayerische Gesetz zu klagen, erklärte der Tübinger Friedensforscher wie folgt:
„Das Gesetz ist ein Muster: Bayern fängt wieder mal an und andere Bundesländer sollen folgen. Das heißt, es ist bundesweit entscheidend, ob dieses Bundeswehrförderungsgesetz hier in Bayern durchgeht oder nicht.“
Weiter führte Tobias Pflüger aus:
„Wichtig ist für mich der politische Kontext des Gesetzes, welches eine direkte Reaktion auf die sogenannte ‚Zeitenwende‘ ist. Es geht um die Kriegstüchtigkeit der gesamten Gesellschaft. Was ist Bayerische Staatsregierung hier macht, ist, sich zum Erfüllungsgehilfen der Kriegstüchtigkeit zu machen.
Die aktuell diskutierten Forderungen z. B. danach, 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung für Rüstung auszugeben, würde bedeuten, ein Drittel des gesamten Bundeshaushalts für Militärisches auszugeben. Dieses Bundeswehrgesetz soll die Außenbedingungen dafür schaffen, dass die Rolle von Rüstung und Bundeswehr nicht mehr kontrovers diskutiert wird.
Der aktuelle Afghanistan-Prüfbericht im Deutschen Bundestag aber zeigt deutlich, wie kontrovers wir über die Bundeswehr diskutieren müssen!“
Am Ende der Pressekonferenz sprach Martin Pilgram von „pax christi“ als Mitkläger:
„Unser Engagement gilt schon lange der Friedensbildung, auch und gerade an Schulen. Und hier sehen wir unser Engagement schon lange in Konkurrenz zu dem, was die Bundeswehr in Schulen anbietet.“
Der Vorsitzende von „pax christi“ im Erzbistum München und Freising ist ebenfalls Mitglied im Vorstand von „pax christi International“. Martin Pilgram führte weiter aus:
„Unsere Forderungen richten sich nicht nur an Länder wie etwa den Jemen oder Myanmar, sondern auch an unsere Bundesregierung. Man kann nicht auf der einen Seite die Kinderrechtskonvention der UN unterstützen und von anderen Ländern deren Einhaltung einfordern, auf der anderen Seite aber auch zulassen, dass Minderjährige bei uns in der Bundeswehr an Waffen ausgebildet werden. Allein im letzten Jahr waren 10 Prozent der neuen Soldatinnen und Soldaten minderjährig.“
Nach der Pressekonferenz wurde die Popularklage im Anschluss beim Bayerischen Verfassungsgericht eingereicht.
Weitere Unterstützer*innen der Popularklage
Neben den o. g. Sprecher*innen auf der Pressekonferenz unterstützt auch der Musiker und Autor Konstantin Wecker die Popularklage. Außerdem gehören zahlreiche Gewerkschaftsfunktionär*innen, darunter die GEW-Bundesvorsitzende Maike Finnern und Aktivist*innen aus der Friedensbewegung, wie z. B. Dr. Hannes Jung von Science4Peace am DESY Hamburg, zu den Kläger*innen.
Auch die Pfarrerin und ehemalige Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentages Dr. Margot Käßmann unterstützt die Klage. Sie begründet ihre Unterstützung wie folgt:
„Das ‚Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern‘ instrumentalisiert bayerische Schulen und Hochschulen und bedroht die Wissenschaftsfreiheit. Zudem treibt es die Militarisierung der Gesellschaft voran. Staatliche Schulen sollen eng mit Jungoffizieren zusammenarbeiten. Stattdessen sollte an Schulen gelernt werden, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Es fehlt zudem jeder Verweis auf einen gleichzeitigen Zugang von Friedensgruppen zu Schulen. Das Gesetz ist auch deshalb problematisch, weil Zwang (‚Kooperationsgebot‘) gegenüber Forschenden eingesetzt wird. Im Zweifelsfall, so will es das Gesetz, erzwingen die Bundeswehr und die bayerische Staatsregierung ‚ungehinderten Zugang‘ zu Forschung und Entwicklung an Hochschulen, eine militärische Nutzung der Forschungsergebnisse muss zugelassen werden. Das widerspricht einer freien Wissenschaft. Im Speziellen gilt es, vor der Militarisierung der Gesellschaft zu warnen, zu der dieses Gesetz beiträgt. Denn die bayrische Staatsregierung erklärt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs zu ihrer Aufgabe, ‚unsere Gesellschaft auf die grundlegend veränderte sicherheitspolitische Lage vorzubereiten, die Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche hat‘ und ‚den Rückhalt in der Bevölkerung für unsere Soldatinnen und Soldaten zu festigen.‘
Als Mitklägerin der Popularklage gegen das ‚Bayerische Bundeswehrgesetz‘ möchte ich einen Beitrag dazu leisten, den Friedensgedanken an Schulen zu stärken, die Wissenschaftsfreiheit zu schützen und die Militarisierung der Gesellschaft zu verhindern.“
Unterstützt wird die Klage auch von Verbänden, wie von der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dem Bund für Geistesfreiheit, dem Münchner Freidenker-Verband e. V., der deutschen Sektion der Internationalen Katholischen Friedensbewegung – pax christi, dem Nürnberger Evangelischen Forum für den Frieden e. V., dem Friedensmuseum Nürnberg e. V. und dem Verein zur Förderung von Friedensarbeit im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen e. V. sowie dem bayerischen Landesverband der Partei Die Linke.
+++
DFG-VK Bayern: Einreichung der Popularklage gegen das „Bayerische Bundeswehrgesetz“ – DFG-VK Bayern
Hunderte klagen gegen Verbot von Zivilklauseln an Hochschulen und gegen Bundeswehr im Klassenzimmer
Rund 200 Kläger*innen, allen voran die DFG-VK Bayern und die GEW Bayern, reichten am 5. Februar 2025 mithilfe von Rechtsanwältin Adelheid Rupp eine Popularklage gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.
Das sog. „bayerische Bundeswehrgesetz“ stipuliert einen Kooperationszwang bayerischer Hochschulen mit der Bundeswehr, wenn dies „im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist.“ Weiterhin werden Zivilklauseln an bayerischen Hochschulen verboten. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass bayerische Schulen mit Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr zusammenarbeiten. Verweigerung der Zusammenarbeit ist nicht vorgesehen.
Die Kläger*innen sind überzeugt, dass das Gesetz, das am 23. Juli 2024 vom Bayerischen Landtag verabschiedet wurde, gegen die bayerische Verfassung verstößt, insbesondere gegen die Gewissensfreiheit gem. Art. 107 BV und die Wissenschaftsfreiheit gem. 108 BV. Die Klageschrift kann hier aufgerufen werden.
Anlässlich der Einreichung der Popularklage veranstalteten GEW Bayern und DFG-VK Bayern eine Pressekonferenz, über die in bundesweiten Medien breit berichtet wurde (siehe bspw. BR24). Für die Kläger*innen und die Unterstützer*innen der Klage sprachen Martina Borgendale (Vorsitzende der GEW Bayern), Rechtsanwältin Adelheid Rupp, Julian Mühlfellner in Vertretung von Thomas Rödl (Geschäftsführer der DFG-VK Bayern – Stellungnahme hier), Michael Fitz (Schauspieler und Musiker), Tobias Pflüger (Vorstandsmitglied und Referent der Informationsstelle Militarisierung – IMI) und Martin Pilgram (Vorsitzender von pax christi im Erzbistum München und Freising). Moderiert wurde die Pressekonferenz von Maria R. Feckl (Sprecherin der DFG-VK Bayern und Organisatorin der Internationalen Münchner Friedenskonferenz); sie verlas außerdem eine Stellungnahme der Mitklägerin Dr. Margot Käßmann (ehem. Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche in Deutschland und Mitglied der DFG-VK).
Die GEW Bayern hat die Hintergründe und die Einreichung der Popularklage umfassend dokumentiert.
Unklar ist, wann die Popularklage vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bearbeitet und verhandelt wird.