Popularklage gegen das bayrische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr

Popularklage gegen das bayrische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr

Seit August gilt in Bayern ein Gesetz, das massiv in Universitäten und Schulen eingreift und ihnen militärische Kooperation vorschreibt. Mit Demonstrationen, Petitionen und Stellungnahmen haben sich Angehörige von Hochschulen, studentische Fachschaften, der Bayerische Landesstudierendenrat, die Bildungsgewerkschaft GEW Bayern und die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen DFG-VK in Bayern und andere gegen das Gesetz ausgesprochen.

Denn im neuen Gesetz heißt es: „Die Hochschulen sollen mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten. (…) Erzielte Forschungsergebnisse dürfen auch für militärische Zwecke der Bundesrepublik Deutschland oder der NATO-Bündnispartner genutzt werden. Eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) ist unzulässig. (…)“.

Mit der Pflicht die Bundeswehr an den Hochschulen zu fördern und Forschungsergebnisse an die Bundeswehr weiterzuleiten wird massiv auf die Arbeit des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals an Hochschulen eingewirkt bis hin zur möglichen Veränderung ganzer Arbeitsbereiche und von Arbeitsverträgen.

Außerdem regelt das Gesetz in Bezug auf Schulen: „Die Schulen arbeiten mit den Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammen. Die Karriereberaterinnen und Karriereberater der Bundeswehr und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dürfen im Rahmen schulischer Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung über Berufs- und Einsatzmöglichkeiten in ihrem Bereich informieren.“.

Diese Regelungen verletzen die Wissenschaftsfreiheit sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit und stellen damit einen Grundrechtseingriff dar. Für Lehrerinnen und Lehrer wird der Entscheidungsspielraum, ob die Bundeswehr an den einzelnen Schulen Zugang und Werbemöglichkeiten erhält, nicht nur beschnitten, sondern ganz abgeschafft.

Durch die Änderung im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) wird den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erziehungsberechtigten die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen, in denen ein Bundeswehr-Offizier die Rolle des wertevermittelnden Lehrenden ausübt, teilnehmen wollen oder nicht.

Jetzt als Mitklägerin oder Mitkläger melden!
Die Regelungen des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern verstoßen damit gegen Art. 107 und 108 der Bayerischen Verfassung. Deswegen reichen wir im Dezember beim Bayerischen Verfassungsgericht eine Popularklage gegen das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vom 23. Juli 2024 (GVBl. Nr. 14 vom 30.07.2024, S. 257) ein.
Die Initiative für die Klage geht von der Gewerkschafterin Martina Borgendale und dem Friedensaktivist Thomas Rödl aus. Sie werden vertreten von der Anwältin Adelheid Rupp. Die o.g. Argumentation stellt den Inhalt der Popularklage dar und kann bis zum 30. November 2024 unterstützt werden. Für die Unterstützung als Klägerin oder Kläger muss eine Vollmacht an die Rechtsanwaltskanzlei ausgestellt werden sowie eine Spende zur Finanzierung der Prozesskosten geleistet werden.
Spende absenden und Anwaltsvollmacht anfordern
Die Spendenempfehlung ist sozial gestaffelt, um vielen Menschen eine Unterstützung als Mitklägerin oder Mitkläger zu ermöglichen. Empfehlung für die Höhe der Spende: Schülerinnen und Schüler werden um eine Spende in Höhe von 5 € gebeten, Auszubildende und Studierende um eine Spende in Höhe von 10 €, andere Einzelpersonen um möglichst 50 €. Wir freuen uns über alle Unterstützenden und akzeptieren auch geringere Spenden. Auch Organisationen und Verbände können unterstützen: Ehrenamtlich arbeitende Organisationen werden um eine Spende in Höhe von ca. 100 € und Verbände aus Politik und Zivilgesellschaft um eine Spende in Höhe von mind. 200 € gebeten.
Spenden können auf das Konto der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen überwiesen werden

(IBAN: DE05 3702 0500 0008 3046 00, BIC: BFSWDE33XXX, Verwendungszweck: Popularklage Bayern) oder per PayPal (auch Kredit- oder Debitkarte, Verwendungszweck im letzten Schritt unter Mitteilung, weitere Infos auf www.dfgvk.de/spenden).

Für die Ausstellung einer Anwaltsvollmacht muss eine E-Mail mit Angabe von Namen, Beruf und ggf. Funktion gesendet werden an: ra_rupp@web.de ; Die Vollmacht ist nur gültig, wenn bis zum 30. November 2024 auch eine Spende auf das Konto der DFG-VK eingeht.

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