Waffenexporte nach Israel: Frachter MV Kathrin verstößt gegen internationales Recht

Waffenexporte nach Israel: Frachter MV Kathrin verstößt gegen internationales Recht

Die MV Kathrin verstößt gegen internationales Recht – Link: MV Kathrin – BIP (bip-jetzt.de)

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Das Lübecker Unternehmen Lubeca-Marine ist Eigentümer des Frachters MV Katrin, der Waffen von Vietnam ins Mittelmeer transportiert, um sie an eine israelische Waffenfirma zu verkaufen.

Der Verkauf und die Durchfuhr von Waffen an Israel, einen Staat, gegen den der Internationale Gerichtshof wegen des Verbrechens des Völkermords ermittelt, insbesondere nachdem das Gericht am 26. Januar entschieden hat, dass Israel einen „plausiblen“ Völkermord begeht, ist illegal. Es ist ein Verstoß gegen zahlreiche Verträge.

Der MV Katrin wurde von der namibischen Regierung das Anlaufen des Hafens am 27. August verweigert, weil sie für Israel bestimmte Militärgüter transportiert. Die namibischen Hafen- und Polizeibehörden haben Beweise und detaillierte Informationen darüber erhalten, dass die MS Kathrin militärische Güter nach Israel transportiert. Die Ladung von 8 Containern Hexogen/RDX-Sprengstoff mit dem Bestimmungsort Israel (außer 60 Containern TNT) wurde in Hai Phong, Vietnam, geladen und soll in Koper, Slowenien, für den Weitertransport nach Israel entladen werden. 

Da der Betreiber die namibischen Behörden über die Ladung informiert hat, wurde die illegale militärische Ladung mit Wissen und Zustimmung des Betreibers, der den Eigentümer Lubeca-Marine vertritt, transportiert.

RDX ist eine Schlüsselkomponente in Israels Flugzeugbomben und Raketen, mit denen Zehntausende von Palästinenser:innen im Gazastreifen massakriert und verstümmelt wurden, fast die Hälfte von ihnen Kinder, während dieses andauernden Genozids an 2,3 Millionen Palästinenser:innen.  

Israels größtes Militärunternehmen, Elbit Systems, ist einer der größten RDX-Verbraucher weltweit. Bereits im März dieses Jahres warnten Branchenkenner, dass die israelische Massenproduktion von Munition durch die Knappheit des benötigten RDX-Bestandteils auf dem Weltmarkt eingeschränkt würde. 

Nachdem der UN-Menschenrechtsrat am 5. April ein Waffenembargo gegen den Staat Israel gefordert hat, halten sich mehr Regierungen an das Völkerrecht und verhängen ein Waffenembargo. Im Rahmen der Drittstaatenverpflichtungen haben die Staaten entlang der Route des Schiffes die Verantwortung, ihre Befugnisse als Küstenstaaten auszuüben, um das Schiff zu durchsuchen und die illegale Fracht zu beschlagnahmen. Die Hafenbehörden entlang der Route der MV Katrin sind alarmiert worden. In der maßgeblichen Studie von Dr. Irene Pietropaoli, Senior Fellow in Business and Human Rights, British Institute of International and Comparative Law (BIICL), heißt es:

„Ein Unternehmen oder ein einzelner Geschäftsmann, der einen Staat wissentlich bei der Verletzung der Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts, einschließlich des Verbots des Völkermords, unterstützt, kann sich an einer solchen Verletzung mitschuldig machen. Es ist nicht erforderlich, dass der unternehmerische Komplize die Begehung der Hauptstraftat wünscht. […] Unternehmenstätigkeiten können als unmittelbar mit der Begehung eines Verbrechens während eines bewaffneten Konflikts verbunden angesehen werden, wenn sie direkte Unterstützung leisten – zum Beispiel militärische, logistische, nachrichtendienstliche oder finanzielle Hilfe -, selbst wenn sie nicht an den eigentlichen Kampfhandlungen teilnehmen und selbst wenn das Unternehmen nicht die Absicht hatte, eine Konfliktpartei zu unterstützen. […] Direkte Unterstützung kann zu einer internationalen strafrechtlichen Verantwortung für die einzelnen betroffenen Wirtschaftsakteure führen, denen die direkte Begehung internationaler Verbrechen vorgeworfen werden kann.“

Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens Lubeca-Marine, dem das Schiff gehört, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Fracht nicht weiter an Bord der Kathrin transportiert wird.

Sie sind außerdem verpflichtet, bei der Verhinderung des Verbrechens der Lieferung von militärischen Gütern oder Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die zur Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung verwendet werden können, mitzuwirken, indem sie den Namen des Unternehmens, das die Lieferung der Fracht in Auftrag gegeben hat, bekannt geben. Die Nichteinhaltung dieser Verantwortung zieht nicht nur eine unternehmerische, sondern auch eine persönliche rechtliche Verantwortung nach sich.

Es liegt auch in der Verantwortung der Bundesregierung als Aufsichtsbehörde, Unternehmen, die in Deutschland registriert sind und dort ihren Hauptsitz haben, für die Einhaltung des internationalen und deutschen Rechts in die Rechenschaft zu nehmen. Deutschland ist bereits vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt, weil es seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen angesichts der Verstöße des Staates Israel nicht nachgekommen ist. Eine Untätigkeit im Fall der Lubeca-Marine wird die Vorwürfe gegen Deutschland verstärken.

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