Archiv 4. September 2025

20. September 2025, 13:00 Uhr, Kundgebung in Grafenwöhr / Stadtpark

Internetseite: https://keine-raketen-nach-grafenwoehr.de/

Flyer zur Kundgebung http://dfg-vk-bayern.de/wp-content/uploads/2025/08/2025-Keine-MSR-Flyer.pdf mit Informationen zu den Mittelstreckenwaffen, die mit atomaren Sprengköpfen bestückt werden könnten und Vorschlägen zur umfassenden und allgemeinen Abrüstung.


Wir leben im gefährlichsten Jahrzehnt seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Gefahr, in einen atomaren Abgrund zu taumeln oder durch einen konventionellen Krieg umzukommen, ist real. An dieser Weggabelung stehen wir für eine friedliche und solidarische Welt der Gemeinsamen Sicherheit, Solidarität und Nachhaltigkeit für alle Menschen.

Wir sagen Nein zur Aufstellung neuer US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland!

Die geplanten Hyperschallraketen Dark Eagle steigern die Spannungen und sind insbesondere für Deutschland eine Gefahr, zum Ziel eines Präventivangriffs zu werden. Überdies fördern die geringen Vorwarnzeiten das Risiko von Fehlreaktionen.

Die Stationierung wurde ohne jede öffentliche und parlamentarische Diskussion entschieden. Abrüstungsverhandlungen sind nicht vorgesehen. Wir bleiben dabei, Konflikte und Rivalitäten nicht militärisch zu lösen, sondern alles zu tun, Kriege zu vermeiden oder zu beenden. Dieser Aufgabe darf sich niemand entziehen.

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Peter Wahl – Redebeitrag für die Antikriegstagsveranstaltung am 1. September 2025 in Hamburg

Quelle: https://www.friedenskooperative.de/antikriegstag2025/reden/peter-wahl-hamburg

Liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde,

Wir leben in dramatischen und extrem gefährlichen Zeiten. Seit dreieinhalb Jahren tobt in der Ukraine der Stellvertreterkrieg zwischen der nuklearen Supermacht Russland und dem Westen, der auch für uns ein explosives Eskalationsrisiko birgt.

Aus Gaza erreichen uns jeden Tag unerträgliche Bilder und Nachrichten.

Die UNO-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes definiert in ihrem Artikel II den Begriff Völkermord. Und zwar als „Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, so durch:

  • a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
  • b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
  • c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“
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